Für die Gespräche vereinbare ich jeweils ein Stundenhonorar mit Ihnen.
Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist in Deutschland nicht möglich, da die systemische Therapie zwar wissenschaftlich anerkannt ist, aber nicht
sozialrechtlich.
Paartherapie ist zudem grundsätzlich keine Kassenleistung.
Private Krankenversicherungen, privat Krankenzusatzversicherungen übernehmen häufig anteilig die Kosten für eine systemische Psychotherapie (Einzeltherapie) nach dem
HP-Gesetz (Heilpraktiker-Gesetz). Die Höhe der Kostenerstattung hängt von dem jeweiligen Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Krankenversicherung abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich
diesbezüglich bei Ihrer Versicherung.